Rechtssicherheit für IT-Risikomanagement im Finanzsektor
Die Regulierung der IT-Sicherheit und des Risikomanagements nimmt im Finanzsektor stetig zu. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) ab dem 17. Januar 2025 wird für viele Finanzinstitute ein neues Rahmenwerk für das IT-Risikomanagement verpflichtend. innus hat sein Vertragswerk proaktiv angepasst, um die DORA-Anforderungen vollständig abzudecken und seinen Kunden so eine umfassende, rechtssichere Lösung zu bieten.
Inhalt
- Rechtssicherheit für IT-Risikomanagement im Finanzsektor
- DORA: Neue Anforderungen an das IT-Risikomanagement
- DORA-konformes Vertragswerk: innus geht voran
DORA: Neue Anforderungen an das IT-Risikomanagement
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) ist ein umfassender Rechtsrahmen, der die operativen Risiken in der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) für Finanzinstitute reguliert. Ziel ist es, die Resilienz der Finanzunternehmen gegen IT- und Cyberrisiken zu stärken. Finanzinstitute müssen bis Januar 2025 sicherstellen, dass ihr IKT-Risikomanagement und das Risikomanagement für Drittanbieter den DORA-Anforderungen entsprechen.
Zu den wesentlichen Vorgaben gehört die Schaffung eines klaren Rahmens für IT-Sicherheitsprozesse, die regelmäßige Überprüfung der Risiken sowie transparente Service-Level-Vereinbarungen (SLAs) mit Drittanbietern, um das Outsourcing sicher zu gestalten.
DORA-konformes Vertragswerk: innus geht voran
Von Anfang an haben wir ein BAIT-konformes Vertragswerk bereitgestellt, das von den Kunden nach rechtlicher Prüfung akzeptiert wurde. Mit Inkrafttreten der DORA, beabsichtigt die BaFin, u.a. die BAIT gänzlich aufzuheben. Die Anpassung des Vertragswerks an DORA war somit ein konsequenter Schritt, um Kunden weiterhin eine rechtssichere und prozessuale Basis zu bieten. Die Vertragsinhalte umfassen alle wesentlichen Punkte, die Finanzinstitute gegenüber den Aufsichtsbehörden als Nachweis für ein DORA-konformes IT-Risikomanagement benötigen.
Die Mindestvertragsinhalte aus den BaFin-Umsetzungshinweisen sind Bestandteil des innus Vertragswerks. So kann unser Kunde jeden einzelnen Punkt in unserem Vertragswerk wiederfinden und abhaken. innus gewährleistet so vollständige Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Vertragsinhalte.
Vorteile des innus Vertragswerks für DORA-konformes Risikomanagement
Das DORA-konforme Vertragswerk von innus bietet den Kunden mehrere Vorteile:
- Rechtliche Sicherheit: Die Verträge wurden juristisch geprüft und decken alle DORA-Anforderungen vollständig ab, wodurch rechtliche Risiken minimiert werden.
- Vereinfachtes IT-Risikomanagement: Finanzinstitute können sich auf die Einhaltung der DORA-Anforderungen verlassen, ohne eigene umfangreiche Anpassungen vornehmen zu müssen.
- Umfassende Service-Level-Vereinbarungen: Die SLAs und Auslagerungsvereinbarungen sind so gestaltet, dass die Anforderungen an das IT-Risikomanagement und die Absicherung von Drittparteienrisiken klar und transparent erfüllt werden.
Transparent, pragmatisch und in Deutschland entwickelt
innus setzt bei der Vertragsgestaltung auf einen transparenten und pragmatischen Ansatz, der den Anforderungen der Kunden und der BaFin-Umsetzungshinweise entspricht. Mit dem Anspruch „designed, developed, and done in Germany“ stellen wir sicher, dass das Vertragswerk höchsten Standards gerecht wird und den regulatorischen Vorgaben entspricht.
Mit dem DORA-konformen Vertragswerk bietet innus eine zuverlässige und rechtssichere Lösung für Finanzinstitute, die auf der Suche nach einer stabilen Basis für ihr IT-Risikomanagement sind. Die Kombination aus regulatorischer Klarheit und praxisorientierter Vertragsgestaltung macht das Vertragswerk von innus zu einer wertvollen Unterstützung für Institute, die sich auf die Anforderungen von DORA vorbereiten.
Für weitere Informationen über unsere DORA-konformen Lösungen und wie wir Ihr IT-Risikomanagement unterstützen können, kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Beratung.